Fragen Energieberater
- Ist ein Wärmepumpenzähler Pflicht für die Förderung ( Bafa / Kfw ) ?
- Wie groß in etwa sollte die Wärmepumpe sein ?
- Macht § 14a EnWG Module 3 für reduzierte Netzentgelde mit den Bayerwerk noch Sinn für Wärmepumpen mit PV
- 2025: Preisblatt Bayernwerk: nur für 2 Quartale (Q1 / Q4 1.10 – 31.3 ) 0.00 bis 5.00 Uhr
- 2026 Preisblatt Bayernwerk: nur für 2 Quartale ( Q2/Q3 – 1.4 – 31.10 ) / 10.00 – 15.00 Uhr
- Was ist der geschätze Wärmebedarf für da Object ?
- Kalkulation Wärmestrom 3000 kWh Wäremstrom ( COOP 3,0 ) davon ca 1000 kWh geliefert von PV/Speicher. Ist das realistisch ?
Info PV Anlage
- 15,8 kWp
- 7,5 kwh Stromspeicher Huawei Lun1
- EMMA Steuerung
Preisblatt Bayernwerk
- Ab 2026 in Q1 und Q4 keine Netzentgeld Reduzierung für Niedriglasttarif !
- Suboptimal für Wärmepumpen das im Winter keine Reduiziern der Netzentgelte
- In 2025 starke Netzentgeld Reduzierung von 0.00 bis 54.00 Uhr
Ubersicht Zählerplanung
- Zähler 1: Wohung1 EG, Wohnung 1.Stock, WP, PV, Außenlicht, Garage
- Zähler 2: Wohnung Garage
- Zählerplatz 3 : frei [ ev Nutzung für Wohung 1.Stock bzw Wärmekaskade
PV Simon Zählerplanung Details
- Kein TSG-Platz [ Traifsteuergerät ] in Zählerkasten da Steuerung nach §14a Modul 3
- Im Sommer/Frühling/Herbst wird durch eine 15kwp PV Anlage der meiste Strom lokal erzeugt
- Im Winter wird versucht die Wärmepumpe von 1.00 bis 5 Uhr zu betreiben um mit §14a Modul 3 – Zeitvariables Netzentgelt – von den reduzierten Netzentgelden zu profitieren [ Abklären mit Heizungsbauer/ Energie Pufferspeichergröße / ]
- §14a Modul 1 – Pauschale Reduzierung
- Die Neuregelung von § 14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) verpflichtet Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie bspw. Wärmepumpen oder Wallboxen, eine Drosselung im Falle eine drohenden Netzüberlastung zuzulassen. Das gilt für alle Geräte mit mehr als 4,2 kW (Kilowatt) Netzanschlussleistung.
- Standard-Option: Bei neu installierten Anlagen gilt automatisch Modul 1 für Ihren Stromtarif.
- Nutzbar für gemeinsame oder getrennte Verbrauchsmessung.
- Pauschale Entlastung. Ihre Entlastung ist unabhängig vom Verbrauch. Die Höhe liegt je nach Netzbetreiber zwischen 110 € und 190 €* brutto im Jahr und wird auf der Jahresrechnung ausgewiesen. Die Entlastung darf nicht höher sein als das tatsächlich gezahlte Netzentgelt.
- §14a Modul 3 – Zeitvariables Netzentgelt
- Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die Modul 1 gewählt haben, können sich voraussichtlich ab 2025 zusätzlich für ein tageszeitabhängiges Netzentgelt entscheiden. Dadurch kann der Anlagenbetreiber seinen Verbrauch in Zeiten legen, in denen die Netzauslastung und damit das Entgelt besonders gering ist. Für eine Umsetzung dieses Moduls muss die Digitalisierung der Niederspannungsnetze jedoch zunächst weiter ausgebaut werden.
§ 14a EnWG. Stromzähler für Wärmepumpen Pflicht?
Eine Pflicht für einen separaten Wärmepumpen-Stromzähler gibt es nicht. Seit 2024 gilt jedoch die Pflicht für alle Hausbesitzer, die eine Wärmepumpe mit einer maximalen elektrischen Leistung von mehr als 4,2 kW betreiben, ihre Anlage bei Bedarf durch den Netzbetreiber im Rahmen der EVU-Sperre drosseln zu lassen. Dabei wird die Leistung der Wärmepumpe so reduziert, dass bei Spitzenauslastungen des Stromnetzes eine Beschädigung oder Überlastung des Stromnetzes verhindert wird. Die Mindestleistung von 4,2 kW steht dabei immer zur Verfügung. Im Gegenzug dazu können Hausbesitzer von einer Reduzierung der Netzentgelte profitieren. Dazu stehen verschiedene Module zur Auswahl:
- Modul 1: Pauschale Reduzierung ohne Wärmepumpen-Stromzähler
Der pauschale Rabatt ist abhängig von Ihrem Netzgebiet und beträgt zwischen 110 und 190 Euro. Dieser Betrag wird Ende des Jahres automatisch mit Ihrer Stromabrechnung verrechnet.
- Modul 2: Prozentuale Reduzierung mit Wärmepumpen-Stromzähler
Bei der prozentualen Reduzierung wird das Netzentgelt für Ihren Wärmepumpen-Verbrauch um 60 Prozent reduziert. Um die korrekte Abrechnung zu gewährleisten, ist ein separater Stromzähler nur für die Wärmepumpe notwendig.
- Modul 3: Zeitvariable Netzentgelte
Seit April 2025 können Verbraucher, die Modul 1 gewählt haben, zusätzlich die Option der sogenannten “zeitvariablen Netzentgelte” wählen. Dabei werden für das Netzentgelt Preisstufen festgelegt, die sich an der Auslastung des Stromnetzes orientieren. Ist die Netzauslastung gering, ist das Netzentgelt niedrig. Dies soll Verbraucher motivieren, ihren Stromverbrauch in diese Zeiten zu verlagern, um Lastspitzen im Netz zu verringern. Voraussetzung für die Nutzung von Modul 3 ist ein Smart Meter.
Smart Meter als Wärmepumpen-Stromzähler ab 2025 verpflichtend
Ob Sie nun einen eigenen Stromzähler für Ihre Wärmepumpe nutzen oder ein Gerät für den gesamten Haushalt – ab 2025 ist der Einbau eines Smart Meters durch den Netzbetreiber für Haushalte mit Wärmepumpe verpflichtend. Für Hausbesitzer ist dies kostenlos. Das intelligente Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung wie einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul, das auch Smart Meter Gateway genannt wird. Dadurch erhält der Netzbetreiber Informationen über die Netzauslastung, wodurch eine Überlastung des Stromnetzes frühzeitig erkannt und vermieden werden kann.
Gut zu wissen: Neben Wärmepumpen und anderen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen gilt die Pflicht zum Einbau eines Smart Meters auch für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 7 kWp und Haushalten mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh.
Stromzähler für Bafa/Kfw Förderung nötig ?

Ein separater Stromzähler für Wärmepumpen ist keine Pflicht für die KfW- oder BAFA-Förderung, aber eine neuere Vorschrift verlangt den Anschluss an ein Smart-Meter-Gateway. Ein zweiter Zähler kann sich aber lohnen, um vergünstigte Wärmepumpentarife zu nutzen und ist für einige der vergünstigten Netzentgelte nach § 14a EnWG zwingend erforderlich.
Pflicht oder nicht?
- Nicht unbedingt Pflicht: Für die allgemeine Förderung ist ein separater Zähler nicht zwingend erforderlich. Es reicht aus, wenn die Wärmepumpe eine steuerbare Verbrauchseinrichtung ist.
- Smart-Meter-Pflicht: Seit 2025 ist die Installation eines Smart-Meters für Haushalte mit Wärmepumpen vorgeschrieben. Der Anschluss an ein Smart-Meter-Gateway ist für die Förderung eine Voraussetzung.
- Separater Zähler kann nötig sein: Viele Netzbetreiber verlangen einen separaten Zähler, um einen speziellen, günstigeren Wärmepumpenstromtarif anbieten zu können.
- Zwingend für Netzentgelte: Ein separater Stromzähler ist zwingend erforderlich, um die reduzierten Netzentgelte nach § 14a EnWG nutzen zu können.
Warum ein separater Zähler sinnvoll sein kann
- Günstigere Stromtarife: Ein separater Zähler ermöglicht den Zugang zu speziellen Wärmepumpen-Stromtarifen, die günstiger sein können.
- Netzstabilität: Der Netzbetreiber kann die Leistung der Wärmepumpe besser steuern, wenn sie über eine separate Messung verfügt.
- Verbrauchsgerechte Abrechnung: Bei einigen Anwendungsfällen wie einer individuellen Abrechnung oder einem dynamischen Stromtarif ist ein eigener Zähler die Grundlage.
- Potenzial für Einsparungen: Ein Smart Meter in Kombination mit einem dynamischen Stromtarif und dynamischen Netzentgelten kann langfristig mehr Einsparpotenzial bieten.
Fazit
Ob Sie einen separaten Stromzähler benötigen oder nicht, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Prüfen Sie Ihren individuellen Verbrauch, um festzustellen, ob sich ein zweiter Zähler lohnt.
Wärmepumpen-Info Bayernwerk

Fragen zum Wärmepumpenzähler / Wäremengenzähler
Energie-Berater: Ist ein Wärmepumpenzähler Pflicht?
Grundsätzlich ist der separate Stromzähler keine Pflicht. Anders verhält es sich, wenn Sie Fördermittel für die Wärmepumpe beantragen. In diesem Fall benötigen Sie das Messgerät, um die Effizienz der Umweltheizung bestimmen zu können. Letztere hängt dabei von der aufgenommenen Strom- und der abgegebenen Wärmemenge ab.
Links
https://www.thermondo.de/info/rat/waermepumpe/waermepumpen-stromzaehler
https://www.energie-experten.org/heizung/waermepumpe/planung/stromzaehler
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