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Blitzschutz
AC- und DC-seitiger PV-Überspannungsschutz ist heute Pflicht
Um die Folgen eines Blitzeinschlags an der Anlage, am Haus oder in dessen Nähe zu reduzieren, ist ein geeigneter PV-Überspannungsschutz seit 2018 Pflicht. Betroffen sind neu geplante Gebäude im privaten sowie gewerblichen Bereich. Der Blitzschutz für PV-Anlage ist nach DIN VDE 0100-443 und -534 im Wechselstromnetz (AC) Vorschrift. Indirekt besteht diese Pflicht auch für das Gleichstromnetz (DC). Wer eine Photovoltaikanlage kaufen möchte, sollte also darauf achten, dass ein AC- und DC-seitiger Blitzschutz für die Solaranlage im Angebot zu finden ist.
- Link zum Blitzschutz
- DC Überspannungsschutz Huawei 10KTL-M1 (Funktionsweise und ggf. zusätzlicher GAK)
Angebote
Frag auch bei lokalen Anlagenbauern nach
Vergleiche auf jeden Fall online Preise, bei Finanztip empfehlen wir selfmade-energy* und photovoltaik-angebotsvergleich*. Hol Dir dort mindestens ein Angebot – und vergleich es mit dem, was Anlagenbauer aus Deiner Region anbieten. Der Unterschied kann momentan bei mehreren Tausend Euro liegen. Achte außerdem darauf, wie lange die Garantie auf problematische Bauteile wie den Wechselrichter und (falls vorhanden) den Batteriespeicher gilt.
Kosten, Förderung, Montage: Hier erfährst Du das Wichtigste rund um eine PV-Anlage für Dein Dach.
Beispiel-Anlage
Fragen an PV Gutachter
Föderung Link:
Gebäude im Außenbereich für Dachvergütung zulassen: Im EEG 2012 wurde geregelt, dass PV-Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich,also auf Flächen außerhalb von Bebauungsplänen oder bebauten Ortsteilen, nicht die Vergütung für Dachanlagen erhalten, sondern nur die niedrigere Vergütung für Freiflächenanlagen. Hintergrund war, dass Gebäude im Außenbereich gehäuft vorrangig zu dem Zweck errichtet wurden, eine PV Anlage auf dem Dach zu bauen („Solarstadl“). Mit der Neuregelung wurde das ab dem 01.04.2012 ausgeschlossen. Das BMWK schlägt vor, diesen Stichtag auf den 01.03.2023 zu ändern. Damit wird der Bau von Dachanlagen auf Gebäuden im Außenbereich ermöglicht, die in den letzten 10 Jahren gebaut wurden. So werden weitere Dachflächen erschlossen, ohne erneut Anreize für „Solarstadl“ zu setzen.